Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
Angebot
Angebote, die keine Annahmefrist enthalten, sind unverbindlich.
Vertragsabschluss
Mit der Unterzeichnung des Vertrags erklärt sich der Besteller mit den Verkaufs- und Lieferbedingungen einverstanden. Abweichende Abmachungen
haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich vorgenommen werden und von beiden Parteien ausdrücklich bestätigt werden.
Technische Unterlagen Pläne, Zeichnungen und Beschriebe etc. dürfen weder vervielfältigt noch Drittpersonen überlassen werden. Sie bleiben geistiges
Eigentum der Fox-Drive AG.
Abbildungen, Offertzeichnungen und Prospekte etc. haben orientierenden Charakter und sind unverbindlich. Die Fox-Drive AG behält sich notwendig
erscheinende Änderungen vor.
Bei Nichtzustandekommen eines Vertragsabschlusses sind die technischen Unterlagen zurückzuerstatten.
Preise
Die Preise verstehen sich netto ab Werk, ohne Verpackung, in Schweizerfranken, ohne Abzüge. Montage- und Inbetriebssetzungskosten gehen ohne spezielle Abmachung zu Lasten des Käufers. Nebenkosten wie Fracht, Versicherungen, alle Arten von Steuern, Abgaben, Gebühren und Zölle etc. gehen zu Lasten des
Käufers. Die Preise basieren auf den zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Material- und Lohnkosten.
Die Fox-Drive AG behält sich eine Preisanpassung vor, sofern nicht ausdrücklich ein befristeter Festpreis vereinbart wurde.
Vorschriften
Der Käufer hat die Fox-Drive AG auf die gesetzlichen, behördlichen und anderen Vorschriften aufmerksam zu machen, die sich auf die Ausführung der
Lieferung, die Montage, den Betrieb sowie auf die Unfall- und Krankheitsverhütung beziehen (Umweltschutz, Abwasser, Abluft, elektrische Vorschriften etc.).
Zahlungsbedingungen
Die Zahlungen sind, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, ohne jeglichen Abzug von Skonto, Spesen, Steuern und Gebühren etc. zu leisten.
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum der Fox-Drive AG. Der Fox-Drive AG steht das Recht zu, bei nicht ordnungsgemässer Zahlungserfüllung
die gelieferte Ware im Eigentumsvorbehaltsregister zu Lasten des Käufers eintragen zu lassen. Die Zahlungstermine sind auch einzuhalten, wenn Transport, Ablieferung oder Montage etc. aus Gründen höherer Gewalt (z.B. Krieg, Epidemien, Feuer, Wasser etc.) verzögert oder verun-möglicht werden. Sollten die angegebenen Zahlungstermine nicht eingehalten werden, so behält sich die Fox-Drive AG das Recht vor, einen Verzugszins von mind. 7 % zu berechnen.
Lieferfrist
Die angegebenen Lieferfristen werden nach Möglichkeit, aber ohne Verbindlichkeit eingehalten. Überschreitungen berechtigen den Käufer nicht zum
Rücktritt vom Kaufvertrag. Konventionalstrafen oder Forderungen, die auf dem Nichteinhalten des geltenden Liefertermins geltend gemacht werden,
können wir nicht annehmen.
Versand und Versicherung
Der Versand erfolgt immer auf Rechnung und Gefahr des Bestellers (auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde). (EXW)
Die Versicherung gegen jeglichen Schaden ist Angelegenheit des Bestellers, auch wenn sie von Fox-Drive AG abzuschliessen ist.
Reklamationen wegen Beschädigungen während des Transportes oder eventuell fehlender Teile sind innert 8 Tagen nach Erhalt der Ware an den Hauptsitz
von Fox-Drive AG schriftlich zu melden. Später eintreffende Reklamationen können nicht berücksichtigt werden. Über den Schaden ist durch die
Transportfirma, den Camionneur oder Überbringer ein unterzeichnetes Schadenprotokoll zu erstellen.
Garantie
Die Fox-Drive AG verpflichtet sich, während der Garantiefrist alle Teile, die nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar werden, so rasch als möglich nach ihrer Wahl auszubessern oder zu ersetzen. Die defekten Teile sind der Fox-Drive AG franko einzusenden. Ersetzte Teile werden Eigentum der Fox-Drive AG.
Die Garantie erstreckt sich lediglich auf die Ersatzteile, nicht aber auf die in Zusammenhang damit stehenden Montagearbeiten und Reisekosten. Von der Garantie ausgeschlossen sind: alle Schäden, die durch normale Abnützung, unzureichende oder falsche Handhabung, Verwendung falschen Zubehörs entstanden sind.
Jede weitere Haftung, insbesondere Schadenersatz oder Vertragsauflösung, kann die Fox-Drive AG nicht übernehmen.
Bei einer Inbetriebnahme müssen die Betriebsanleitungen beachtet werden. Die Inbetriebnahme und Installation ist durch geschultes Fachpersonal vorzunehmen. Entstandene Schäden wegen Nichteinhalten der Betriebs- und Installationsanleitung sowie der üblichen Sorgfaltspflicht und dem aktuellen Wissen und Stand der Technik gehen zu Lasten des Kunden.
Die Garantie wird nichtig, wenn ohne Einverständnis der Fox-Drive AG Drittpersonen Reparaturen oder Änderungen an den gelieferten Waren vornehmen.
Von Dritten ausgeführte Garantiearbeiten werden von Fox-Drive AG nicht übernommen. Für Fremdlieferungen übernimmt die Fox-Drive AG die Gewähr
lediglich im Rahmen der Garantieverpflichtung des Unterlieferanten. Die Garantie gilt für die Dauer eines Jahres für neue Maschinen und für die
Dauer von sechs Monaten für Reparaturen, Revisionen und Wicklungsarbeit. Garantiearbeiten werden ausschliesslich in unseren Werkstätten oder von
unseren ausgewählten Wiederverkäufern ausgeführt.
Bei Nichteinhaltung der Zahlungspflicht erlischt jede Garantie.
Erfüllungsort – Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Seiten der Sitz der Fox-Drive AG.
Gültigkeit
Diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind verbindlich, wenn sie im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder im Kaufvertrag als anwendbar erklärt werden.
Anderslautende Bedingungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von Fox-Drive AG ausdrücklich bestätigt worden sind.
Bis zur Kenntnisnahme einer neuen Fassung gelten diese AGB auch für sämtliche Folgeleistungen zwischen der Fox-Drive AG und ihren Kunden.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden,
bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen
bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Diese AGB ersetzen alle bisherigen Geschäftsbestimmungen.
Wangen, Januar 2013