Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

 

Angebot

 

Angebote, die keine Annahmefrist enthalten, sind unverbindlich.

 

Vertragsabschluss

 

Mit der Unterzeichnung des Vertrags erklärt sich der Besteller mit den Verkaufs- und Lieferbedingungen einverstanden. Abweichende Abmachungen 

haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich vorgenommen werden und von beiden Parteien ausdrücklich bestätigt werden.

Technische Unterlagen Pläne, Zeichnungen und Beschriebe etc. dürfen weder vervielfältigt noch Drittpersonen überlassen werden. Sie bleiben geistiges 

Eigentum der Fox-Drive AG.

Abbildungen, Offertzeichnungen und Prospekte etc. haben orientierenden Charakter und sind unverbindlich. Die Fox-Drive AG behält sich notwendig 

erscheinende Änderungen vor.

 

Bei Nichtzustandekommen eines Vertragsabschlusses sind die technischen Unterlagen zurückzuerstatten.

 

Preise

 

Die Preise verstehen sich netto ab Werk, ohne Verpackung, in Schweizerfranken, ohne Abzüge. Montage- und Inbetriebssetzungskosten gehen ohne spezielle Abmachung zu Lasten des Käufers. Nebenkosten wie Fracht, Versicherungen, alle Arten von Steuern, Abgaben, Gebühren und Zölle etc. gehen zu Lasten des 

Käufers. Die Preise basieren auf den zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Material- und Lohnkosten.

Die Fox-Drive AG behält sich eine Preisanpassung vor, sofern nicht ausdrücklich ein befristeter Festpreis vereinbart wurde.

 

Vorschriften

 

Der Käufer hat die Fox-Drive AG auf die gesetzlichen, behördlichen und anderen Vorschriften aufmerksam zu machen, die sich auf die Ausführung der 

Lieferung, die Montage, den Betrieb sowie auf die Unfall- und Krankheitsverhütung beziehen (Umweltschutz, Abwasser, Abluft, elektrische Vorschriften etc.).

 

Zahlungsbedingungen

 

Die Zahlungen sind, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, ohne jeglichen Abzug von Skonto, Spesen, Steuern und Gebühren etc. zu leisten.

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum der Fox-Drive AG. Der Fox-Drive AG steht das Recht zu, bei nicht ordnungsgemässer Zahlungserfüllung 

die gelieferte Ware im Eigentumsvorbehaltsregister zu Lasten des Käufers eintragen zu lassen. Die Zahlungstermine sind auch einzuhalten, wenn Transport, Ablieferung oder Montage etc. aus Gründen höherer Gewalt (z.B. Krieg, Epidemien, Feuer, Wasser etc.) verzögert oder verun-möglicht werden. Sollten die angegebenen Zahlungstermine nicht eingehalten werden, so behält sich die Fox-Drive AG  das Recht vor, einen Verzugszins von mind. 7 % zu berechnen.

 

Lieferfrist

 

Die angegebenen Lieferfristen werden nach Möglichkeit, aber ohne Verbindlichkeit eingehalten. Überschreitungen berechtigen den Käufer nicht zum 

Rücktritt vom Kaufvertrag. Konventionalstrafen oder Forderungen, die auf dem Nichteinhalten des geltenden Liefertermins geltend gemacht werden, 

können wir nicht annehmen.

 

Versand und Versicherung

 

Der Versand erfolgt immer auf Rechnung und Gefahr des Bestellers (auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde). (EXW)

Die Versicherung gegen jeglichen Schaden ist Angelegenheit des Bestellers, auch wenn sie von Fox-Drive AG abzuschliessen ist.

 

Reklamationen wegen Beschädigungen während des Transportes oder eventuell fehlender Teile sind innert 8 Tagen nach Erhalt der Ware an den Hauptsitz 

von Fox-Drive AG schriftlich zu melden. Später eintreffende Reklamationen können nicht berücksichtigt werden. Über den Schaden ist durch die 

Transportfirma, den Camionneur oder Überbringer ein unterzeichnetes Schadenprotokoll zu erstellen.

 

Garantie

 

Die  Fox-Drive AG verpflichtet sich, während der Garantiefrist alle Teile, die nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar werden, so rasch als möglich nach ihrer Wahl auszubessern oder zu ersetzen. Die defekten Teile sind der Fox-Drive AG franko einzusenden. Ersetzte Teile werden Eigentum der Fox-Drive AG.

 

Die Garantie erstreckt sich lediglich auf die Ersatzteile, nicht aber auf die in Zusammenhang damit stehenden Montagearbeiten und Reisekosten. Von der Garantie ausgeschlossen sind: alle Schäden, die durch normale Abnützung, unzureichende oder falsche Handhabung, Verwendung falschen Zubehörs entstanden sind.

Jede weitere Haftung, insbesondere Schadenersatz oder Vertragsauflösung, kann die Fox-Drive AG nicht übernehmen.

 

Bei einer Inbetriebnahme müssen die Betriebsanleitungen beachtet werden. Die Inbetriebnahme und Installation ist durch geschultes Fachpersonal vorzunehmen. Entstandene Schäden wegen Nichteinhalten der Betriebs- und Installationsanleitung sowie der üblichen Sorgfaltspflicht und dem aktuellen Wissen und Stand der Technik gehen zu Lasten des Kunden.

 

Die Garantie wird nichtig, wenn ohne Einverständnis der Fox-Drive AG Drittpersonen Reparaturen oder Änderungen an den gelieferten Waren vornehmen. 

Von Dritten ausgeführte Garantiearbeiten werden von Fox-Drive AG nicht übernommen. Für Fremdlieferungen übernimmt die Fox-Drive AG die Gewähr 

lediglich im Rahmen der Garantieverpflichtung des Unterlieferanten. Die Garantie gilt für die Dauer eines Jahres für neue Maschinen und für die 

Dauer von sechs Monaten für Reparaturen, Revisionen und Wicklungsarbeit. Garantiearbeiten werden ausschliesslich in unseren Werkstätten oder von 

unseren ausgewählten Wiederverkäufern ausgeführt.

 

Bei Nichteinhaltung der Zahlungspflicht erlischt jede Garantie.

 

Erfüllungsort – Gerichtsstand

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Seiten der Sitz der Fox-Drive AG.

 

Gültigkeit

 

Diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind verbindlich, wenn sie im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder im Kaufvertrag als anwendbar erklärt werden.

Anderslautende Bedingungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von Fox-Drive AG ausdrücklich bestätigt worden sind.

Bis zur Kenntnisnahme einer neuen Fassung gelten diese AGB auch für sämtliche Folgeleistungen zwischen der Fox-Drive AG und ihren Kunden.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, 

bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen 

bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

 

Diese AGB ersetzen alle bisherigen Geschäftsbestimmungen.

 

Wangen, Januar 2013